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P2P-Lending als moderne Anlageform
Über P2P-Plattformen https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ können private Anleger ihr Kapital direkt an Kreditnehmer vergeben und damit attraktive Zinsen erzielen. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Kapital, das über P2P-Plattformen verliehen wird, erzeugt Zinsen, die steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Besonders bei ausländischen P2P-Plattformen erfolgt keine automatische Steuerabführung, was die Meldung in der Steuererklärung erforderlich macht.
Anlageerträge korrekt deklarieren
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Tipps für Investoren bei ausländischen P2P-Anbietern
Internationale P2P-Plattformen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt. |
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