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P2P-Lending als moderne Anlageform
Das P2P-Lending, also das direkte Verleihen von Kapital über Online-Plattformen, gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Die Zinserträge aus P2P-Lending fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerfreie Beträge und Umgang mit Verlusten
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
Bei ausländischen Anbietern müssen Investoren https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ zusätzliche steuerliche Regelungen beachten. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Nur durch genaue Aufzeichnungen lassen sich steuerliche Verpflichtungen korrekt erfüllen. |
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